FREIBURG AIRPORT

Zollanmeldung

Alle aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Union einfliegenden Luftfahrzeuge oder in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat ausfliegenden Luftfahrzeuge (vor allem im Hinblick auf Flüge aus der bzw. in die Schweiz) müssen weiterhin verpflichtend die Zollanmeldung auf unserer Website abschließen.

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