FREIBURG AIRPORT
Zollanmeldung
Alle aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat in das Zollgebiet der Union einfliegenden Luftfahrzeuge oder in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat ausfliegenden Luftfahrzeuge (vor allem im Hinblick auf Flüge aus der bzw. in die Schweiz) müssen weiterhin verpflichtend die Zollanmeldung auf unserer Website abschließen.